Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme vertraglich – es sei denn, separate schriftliche Vereinbarungen über andere Geschäftsbedingungen wurden zuvor abgeschlossen. Mit der Annahme unserer Bestellung verlieren alle Verkaufs- und Lieferbedingungen in Ihrer Auftragsbestätigung für die Durchführung dieses Geschäfts ihre Gültigkeit, sofern wir Ihre Auftragsbestätigung oder Ihre Lieferbedingungen nicht ausdrücklich beanstandet haben, und dies gilt nur, wenn wir Ihren Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Ihre Angebote an uns – unabhängig von den dafür erforderlichen Vorbereitungen – sind in jedem Fall für uns kostenlos.

1. Bestellungen
Nur unsere schriftlichen oder elektronisch übermittelten Bestellungen sind gültige Bestellungen. Eine mündlich oder telefonisch erteilte Bestellung kann nur unter Angabe unserer Bestellnummer akzeptiert werden und gilt in diesen Fällen lediglich als Vorabinformation. Unsere rechtsverbindliche Verpflichtung unterliegt einer nachfolgenden Bestätigung durch eine Bestellung.

2. Auftragsbestätigung
Die Bestellung sowie alle späteren Änderungen müssen offiziell schriftlich im Namen des Unternehmens auf dem Formular „Auftragsbestätigung“ unter Angabe unserer Bestellnummer, des Preises und des verbindlichen Liefertermins akzeptiert und unverzüglich an uns zurückgesendet werden. Jede elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung ist ebenfalls gültig und gilt als Annahme dieser Bedingungen. Abweichungen von der Bestellung müssen deutlich in der Auftragsbestätigung angegeben und von uns ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt werden, um rechtsverbindlich zu sein. Wenn wir innerhalb von 5 Werktagen ab Bestelldatum keine Auftragsbestätigung erhalten, gilt die Bestellung als zu unseren angegebenen Preisen und Bedingungen angenommen.

3. Lieferung
Eine von uns erteilte Bestellung darf ohne unsere Genehmigung weder ganz noch teilweise an Subunternehmer übertragen werden. Nur eine vollständige Lieferung gemäß dem fixen Lieferplan gilt als ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Die vollständige Lieferung umfasst die Versendung und Zustellung aller besonderen Lager- und Betriebsanweisungen sowie vollständiger Dokumentation gemäß Bestellung. Vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen Zustimmung zulässig; in diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist erst gemäß dem ursprünglichen Lieferplan. Teillieferungen werden nicht akzeptiert, außer wir haben sie ausdrücklich verlangt oder genehmigt.
Der Lieferant haftet für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung des Lieferplans oder unvollständiger Lieferung. Lieferhindernisse sind uns sofort schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Der Lieferant haftet für Schäden aufgrund verspäteter Mitteilung. Unser Recht zur Vertragsauflösung bleibt unberührt.

4. Verpackung & Versand
Die Lieferung muss fachgerecht verpackt werden, insbesondere gemäß unseren Vorschriften zu Lagerung, Transport, Verpackung und Versand, soweit sich diese aus der Bestellung und zugehörigen Unterlagen ergeben. Der Lieferant trägt alle Kosten für Schäden aufgrund Nichteinhaltung solcher Vorschriften. Jede Lieferung muss einen Lieferschein mit unserer Bestellnummer enthalten und sämtliche angeforderten Dokumente beilegen.
Lieferungen gelten nicht als Vertragserfüllung und werden nicht weiterverarbeitet, wenn die geforderten Versanddokumente fehlen – sie werden auf Risiko und Kosten des Lieferanten gelagert. Mengen-, Stück- und Gewichtsangaben werden durch unsere Wareneingangskontrolle verbindlich festgestellt. Die in der Bestellung genannten Lieferbedingungen sind bindend.

5. Preise
Alle Preise sind Festpreise, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen bestehen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt – sofern keine abweichenden Bedingungen vereinbart sind – nach vollständigem Wareneingang einschließlich aller Dokumente und Rechnung innerhalb von 30 bis 120 Tagen netto.
Produkte, die sich auf mehrere Bestellungen beziehen, sowie Teilrechnungen werden nicht akzeptiert und zurückgesendet.
Die Zahlung gilt nicht als Bestätigung ordnungsgemäßer Lieferung oder als Verzicht auf Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, Mängeln oder anderer Leistungsfehler.
Wir behalten uns das Recht vor, gesetzliche Aufrechnungsrechte geltend zu machen.
Die Abtretung von Forderungen ist nicht gestattet – Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

7. Änderungen
Wir sind jederzeit berechtigt, schriftlich oder elektronisch Änderungen vorzunehmen, einschließlich:
(1) Zeichnungen, Pläne, technische Daten, Spezifikationen
(2) Art und Anforderungen von Lieferung/Verpackung
(3) Lieferort, Prüfung, Abnahme
(4) Stückzahlen, Mengen, Umfang der Lieferung
(5) Von uns bereitgestellte Materialien oder Vorleistungen
(6) Lieferpläne und -termine

Der Lieferant muss diese Änderungen sofort umsetzen und unnötige Kosten vermeiden. Änderungen in Lieferplänen bis zu 12 Monaten berechtigen nicht zu Preisänderungen.
In anderen Fällen besteht Anspruch auf angemessene Preisänderung, sofern Kosten steigen oder sinken.
Preisänderungsanträge müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich eingereicht werden; sonst erlischt der Anspruch.
Bis zur Klärung eines möglichen Streits muss der Lieferant die geänderte Bestellung erfüllen.
Änderungen sind nur gültig, wenn sie durch unsere Einkaufsabteilung erteilt werden.

8. Risiko, Gewährleistung, Haftung

8.1 Risiko
Das Risiko geht erst mit ordnungsgemäßer Übergabe an unserem Bestimmungsort über. Bei Maschinen/Anlagen erst nach Aufbau und erfolgreichem Probelauf.

8.2 Gewährleistung
Es gelten gesetzliche bzw. EU-Vorschriften.
Wir entscheiden, ob Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisnachlass erfolgt. Reparaturen können wir selbst oder durch Dritte durchführen lassen – auf Kosten des Lieferanten.
Transportkosten trägt der Lieferant.
Folgeschäden werden ohne Verschulden ersetzt.
Der Lieferant ist für Einhaltung aller gesetzlichen Normen verantwortlich.

8.3 Garantie
Der Lieferant garantiert fehlerfreien Betrieb und Verwendbarkeit für 3 Jahre ab Wareneingang.

8.4 Abnahme
Gesetzliche Bedingungen gelten. Arbeitsunterbrechungen durch höhere Gewalt befreien uns temporär von der Abnahmepflicht.

9. Patentschutz
Der Lieferant garantiert, dass seine Lieferung keine Schutzrechte verletzt und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei. Er gewährt uns uneingeschränkte Nutzungs- und Weitergaberechte.

10. Qualitätsmanagement
Der Lieferant gewährleistet Qualität gemäß ISO 9001 und ermöglicht Zutritt zu den relevanten Bereichen. Alle notwendigen Spezifikationen und Dokumente sind offenzulegen.

11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

12. Vertraulichkeit
Muster, Modelle, Zeichnungen, Geräte und andere Hilfsmittel bleiben unser Eigentum und dürfen nur für unsere Aufträge verwendet werden. Sie sind nach Auftragsabschluss kostenfrei zurückzugeben.

13. Erfüllungsort
Der Lieferort ist der angegebene Lieferadresse, sofern nicht anders vereinbart.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist Varaždin.